Coronavirus: Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Bern, 19.03.2021 – Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. April 2021 in Kraft.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Der Online-Service www.arbeit.swiss ist auf dem neusten Stand, die Formulare zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) können nun verwendet werden. Zur Nutzung der Online-Services benötigen die Arbeitgeber für die KAE Voranmeldung kein Login. Ein Login ist für den Online-Services KAE Antrag und Abrechnung erforderlich. Falls Sie die Online-Services vollumfänglich nutzen möchten empfehlen wir, das Login frühzeitig einzurichten.
Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus
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