Die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ist konnex zum Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Die Vorlage vom 28. September riskiert einen Sanierungsrückgang bei Häusern. Deutlich spüren werden dies lokale KMU im Bau-, Ausbau- und Handwerksbereich. Die Vorlage ist ein radikaler Systemwechsel und entpuppt sich als mehrfacher Rückschritt: Sie bremst Sanierungen, schadet dem Gewerbe, belastet den Mittelstand und ist schlecht für die Umwelt.
Der Systemwechsel opfert bewährte Abzüge wie den Unterhaltsabzug und den Abzug für energetische Sanierungen. Aus Sicht von ISOLSUISSE haben diese beiden Abzüge jedoch mehr als eine blosse Daseinsberechtigung, weshalb sie zwingend beibehalten werden müssen. Folgende Argumente sprechen für die Beibehaltung dieser Abzüge: Substanzerhalt Gebäude, positiver Anreiz für das Baugewerbe, Erreichung der Klimaziele sowie Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen.
Entsprechend spricht sich ISOLSUISSE gegen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und damit für die «NEIN-Parole» aus.
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