Die Kantone haben am 29. August 2025 die revidierten Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn 2025) verabschiedet. Ziel ist eine Aktualisierung auf den Stand der Technik und der Blick aufs Gebäude als «Energiehub».
Für unsere Branche besonders relevant: Nach bisherigen Erkenntnissen bleiben die Anforderungen an die technischen Dämmungen weitgehend stabil. Im Entwurf/Vergleich zu MuKEn 2014 sind die bekannten Dämmdicken für Heizungs- und Warmwasserleitungen (Anhang 4) sowie die UR-Grenzwerte für erdverlegte Leitungen (Anhang 5) unverändert übernommen – die Basis bleibt SIA 380/1:2016 bzw. die einschlägigen SIA-Normen.
Wichtig bleibt: Die Umsetzung erfolgt kantonal und kann zeitlich sowie im Detail variieren. Wer Projekte plant, sollte kantonale Vollzugshilfen im Auge behalten – die grosse Linie der MuKEn 2025 ändert an den bekannten Dämmvorgaben in der Gebäudetechnik voraussichtlich wenig.


